FX-Systems Telefon : +34 607 27 57 26 A G B' s: FX-.Systems AGB der FX-Systems 1. Geltungsbereich Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird - für alle durch Kunden erteilte Aufträge und werden mit jeder Auftragserteilung durch den Kunden anerkannt. Dem Kunden ist bekannt, dass die aktuelle Fassung auf der Homepage www.fx-systems.de eingesehen und abgerufen werden kann. Sie gilt somit als bekannt gegeben. Auf Verlangen wird dem Kunden die jeweils aktuelle Fassung von der FX-Systems übersandt. Abweichende Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Dem formularmäßigen Hinweis auf die Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Wir liefern ausschließlich an gewerbliche Kunden, von denen uns ein Gewerbenachweis vorliegt. 2. Angebote Alle unsere Angebote sind freibleibend. mündliche und telefonische Vereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. 3. Vertragsschluss Der Kunde gibt durch eine Bestellung ein verbindliches Kaufangebot an die FX-Systems ab. Der Kunde ist zwei Wochen an seine Bestellung gebunden. Der jeweilige Vertrag zwischen dem Kunden und der FX-Systems ist abgeschlossen, wenn die FX-Systems innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Darstellung des Sortiments von FX-Systems im Internet ist freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung in Textform im Sinne des § 126b BGB, etwa durch die Mitteilung der Auslieferung durch eine Versandbestätigungsmail. Die Annahmeerklärung kann auch durch Erfüllung des Vertrages erfolgen. Eine Eingangsbestätigungsmail, die sofort nach Eingang der Internet-Bestellung des Kunden automatisch durch das System generiert und versandt wird bzw. die Aufnahme der telefonischen Bestellung von der FX-Systems, stellen keine verbindliche Annahme des Angebots durch die FX-Systems dar. Im Rahmen des Bestellvorgangs liegt das Risiko einer nicht aufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung beim Kunden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von FX-Systems. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eventuell bereits geflossene Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
4. Vertragsschluss im Internet Mit dem Anklicken des „Bestellen-Buttons“ erklärt der Kunde uns gegenüber verbindlich, den Inhalt des Warenkorbs unter Einbeziehung unserer jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche wir dem Kunden als PDF-Datei ausdruckbar auf unserer Homepage zur Verfügung stellen, erwerben zu wollen. Im Übrigen erfolgt der Vertragsschluss unter den Voraussetzungen des Abschnitts 3.
5. Lieferfristen Teillieferungen Alle Lieferfristen sind unverbindlich, werden jedoch nach Möglichkeit genau eingehalten. Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörung, Krieg, Transportschwierigkeiten und sonstige Ereignisse entbinden uns von unserer Lieferverpflichtung. Verzugsstrafen oder Schadensersatzansprüche wegen verzögerter oder nicht erfolgter Lieferung sind ausgeschlossen. Sollten nicht alle bestellten Waren vorrätig sein, so behält sich die FX-Systems Teillieferungen vor.
6. Versand und Gefahrenübergang Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über.
7. Preise und Zahlung Die Preise verstehen sich ab Mönchengladbach - zuzüglich der am Liefertage geltenden Mehrwertsteuer - in Euro. Bei Bestellungen unter € 200,00 Nettowarenwert wird ein Mindermengenzuschlag von € 10,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Für die Lieferung innerhalb Deutschlands berechnet die FX-Systems eine Versandkostenpauschale von 7,50 € pro Bestellung. Bei Versand ins europäische und nicht-europäische Ausland gelten gesonderte Bedingungen. Expresspresskosten werden nach Aufwand berechnet. Rechnungsbeträge sind sofort bei Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und werden per Nachnahme, Vorkasse oder mittels Bankeinzug beglichen. Andere Zahlungsbedingungen können nur schriftlich vereinbart werden. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir 1 % Zinsen pro Monat zzgl. weiterer Mahnkosten von € 15,00 pro Mahnung. Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung gegen den Rechnungsbetrag wegen einer erfolgten Mängelrüge oder einer streitigen Gegenforderung ist ausgeschlossen. Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer vorheriger Vereinbarungen, hereingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen, nach den Sätzen der Privatbanken, gehen zu Lasten des Käufers. Werden Zahlungsversprechen nicht eingehalten oder Akzepte nicht termingerecht eingelöst, wird unsere Gesamtforderung sofort fällig. Ungünstigere Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit des Käufers berechtigen uns, auch nach Annahme der Bestellung, Vorkasse oder Nachnahme zu verlangen oder vom Kauf zurückzutreten. 8. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen, bei Hingabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung, unser Eigentum, auch im Falle der Weiterveräusserung und Weiterverarbeitung sowie bei Lieferung ins Ausland. Vorher sind Verpfändungen, Sicherungs-übereignungen sowie jede sonstige Weitergabe untersagt. Weiterveräußerung und Weiterverwendung sind nur Wiederverkäufern und Werkunternehmern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, jedoch nur unter der Bedingung, dass der Wiederverkäufer oder Werkunternehmer sofortige Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser den Preis vollständig bezahlt hat. Insoweit übertragen wir unsere Einwilligung zur Übertragung des Eigentums auf den Dritten. Für den Fall des Wiederverkaufs bzw. der Weiterverwendung tritt der Kunde schon bei Abschluss des Geschäftes mit uns seine künftigen Kaufpreisforderungen oder Werklohn-forderungen an uns ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der neu entstandenen Forderungen befugt. Werden die Waren von dritter Stelle gepfändet, so ist der Käufer verpflichtet, dem Vollstreckungsbeamten vom Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben. Er ist ferner verpflichtet, uns sofort durch eingeschriebenen Brief unter Beifügung des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung des Inhalts, dass die gepfändeten Waren mit den von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten, noch nicht voll bezahlten Gegenständen identisch sind, zu benachrichtigen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer. Der Käufer ist bei Zahlungseinstellung verpflichtet, unverzüglich die von uns gelieferten noch vorhandenen Waren und die abgetretenen Außenstände auszusondern und uns eine genaue Aufstellung hierüber einzureichen. Wenn der Wert, der dem Verkäufer zur Sicherheit im Voraus abgetretenen Forderungen, die Forderungen des Verkäufers nachhaltig um mehr als 20% übersteigt, wird der Verkäufer die zur Sicherung abgetretenen Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben. Er hat die Ware sachgemäß zu lagern und zu versichern.
9. Mängelrüge und Gewährleistung Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, schriftlich bei uns anzuzeigen. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelrüge oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird die Haftung des Lieferers aufgehoben. Bei berechtigter Reklamation behalten wir uns im Rahmen der Herstellergarantie Rücknahme der Ware und Ersatzlieferung oder Rückzahlung des Kaufpreises, gegebenenfalls eine Minderung des Kaufpreises, vor. Weitergehende Ansprüche aus Mängelhaftung, insbesondere Folgeschäden und Schadensersatzansprüche aus irgendeinem Grunde, sind ausgeschlossen. Garantiereparaturen erfolgen nur an von uns gelieferten Geräten unter der Vorlage der gültigen Garantieunterlagen, der Lieferschein- bzw. Rechnungskopie und genauer Darlegung des Schadenfalles. Für Geräte, Qualität und Eigenschaften von Fertigprodukten haften wir grundsätzlich nur im Rahmen des Herstellers, wie auch wir Garantieansprüche geltend machen können und erfüllt bekommen. Kosten für Versand und Verpackung gehen stets zu Lasten des Käufers. Bei Rücksendungen ist stets unsere Rechnungsnummer anzugeben.
10. Rücknahme von Waren Die Rücknahme von Waren kommt, abgesehen von Gewährleistungsfällen, nur ausnahmsweise und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung in Betracht. Gutschriften können nur bis zu 80% unseres Verkaufspreises erfolgen. Die Rücknahme von Sonderartikeln, lackierter sowie nicht wiederverwendbarer Teile ist ausgeschlossen.
11. Entsorgungspflicht Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die von der FX-Systems gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so hat der Kunde die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde verpflichtet sich, die FX-Systems von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der gesetzlichen Entsorgungspflicht gegen die FX-Systems erhoben werden, freizustellen und dieser die hierdurch entstehenden Aufwendungen auf erstes Anfordern zu ersetzen. Der Anspruch von der FX-Systems auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von drei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die dreijährige Frist beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden an die FX-Systems über die Nutzungsbeendigung. Nutzungsbeendigung.
12. Datenschutz Die FX-Systems erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden in automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, insbesondere Bestandsdaten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 95 TKG, § 14 TMG, und Nutzungs- und Abrechnungsdaten gemäß § 15 TMG, §§ 96, 97 TKG , sofern zutreffend. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten und ggf. Angaben berichtigen, sperren bzw. löschen zu lassen (§§ 34, 35 BDSG).
13. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der FX-Systems in Mönchengladbach. Diese Vertragsbedingungen und auf ihrer Grundlage geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf - CISG - findet keine Anwendung. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mönchengladbach. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die FX-Systems ist jedoch auch berechtigt, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen
14. Serviceverträge
Serviceverträge haben Laufzeiten von 12/24/36/48 oder 60 Monaten. Der Servicevertrag verlängert sich wenn dieser nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder durch Lieferungen-/Systemerweiterungen sich bereits jeweils um ein weiteres Kalenderjahr verlängert hat. Die monatliche Servicepauschale ist jeweils zum 1. eines Monats fällig. Kommt der Vertragsnehmer/Kunde mit einer Monatspauschale länger als 2 Wochen in Verzug, kann die Leistungserbringung des Vertragsgebers bis zum Zahlungseingang eingestellt werden. Bei mehreren wiederholten zu spät Zahlungen kann der Vertrag aus wichtigem Grund gegenüber dem Vertragsnehmer/Kunden gekündigt werden. Nach erfolgter Kündigung werden dem Vertragsnehmer/Kunden die Restlaufzeit des Servicevertrages in Rechnung gestellt. Gleiches gilt ebenso sofern der Vertragsnehmer/Kunde den Servicevertrag vorzeitig kündigen möchte. Die Vertragskonfiguration ist Bestandteil des Vertrages und darf ausschließlich nur im beiderseitigem Einvernehmen geändert-/ bzw. Erweitert werden. Während der Vertragslaufzeit ist es Fremdunternehmen nicht gestattet an dem jeweiligen System Veränderungen vorzunehmen. Sollte dieser Fall eintreten wird keinerlei Haftung-/ und-/oder Gewährleistung für das vertragsgegenstädliche System übernommen. Die Kosten für eine eventuelle Systemwiederherstellung hat der Vertragsnehmer/Kunde sodann mit 100% der anfallenden Kosten selbst zu tragen. Weiter übernimmt FX-Systems aus übernommenen Serviceverträgen gelieferte- und bereits montierte bzw. in Betrieb befindliche Systeme durch Fremdunternehmen keinerlei Haftung-/ und-/oder Gewährleistung.
15. Urheberrecht Diese Webseiten dienen der Information über die FX-Systems® und ihre Produkte. Die Texte, Bilder, Grafiken und das Layout sowie die gesamte graphische Gestaltung dieser Seiten sind urheberrechtlich geschützt.
Sämtlicher Inhalt der Seiten darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet oder verändert werden. Der Download sowie der Ausdruck von Texten, Bildern und graphischen Elementen ist nur zum persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Eine Vervielfältigung von Grafiken, Bildern, Tondokumenten, Videosequenzen und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist nur nach schriftlicher Zustimmung der FX-Systems® zulässig.
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